Im Anschluss an die Befunderhebung werden gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen die Therapieziele festgelegt. In jeder logopädischen Therapie bilden Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg neben spezifischen Übungen sowie Anleitungen zum selbständigen Üben einen wichtigen Therapieschwerpunkt.
Die logopädische Beratung des Patienten und/oder seiner Bezugspersonen beinhaltet die Aufklärung über Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung sowie über die Ziele und den Behandlungsverlauf der Sprach-, Sprech-, Stimm- und/oder Schlucktherapie. Die Anleitung zum eigenverantwortlichen gesundheitsgerechten Verhalten und häusliche Übungsprogramme zum besseren Transfer der in der laufenden Therapie erarbeiteten Fähigkeiten in den Alltag, ist ebenfalls Bestandteil der Beratung. Ebenso leistet sie Betroffenen und ihren Angehörigen Hilfestellung im alltäglichen Umgang mit der jeweiligen Beeinträchtigung. Im Einzelfall kann eine umfangreiche Beratung die logopädische Therapie auch ersetzen.
Sprachstörungen bei Kindern: | Sprachstörungen bei Erwachsenen: |
---|---|
|
|
Sprechstörungen bei Kindern: | Sprechstörungen bei Erwachsenen: |
---|---|
|
|
Stimmstörungen bei Kindern: | Stimmstörungen bei Erwachsenen: |
---|---|
|
|
Schluckstörungen bei Kindern: | Schluckstörungen bei Erwachsenen: |
---|---|
|
|
Die logopädische Therapie wird vom Arzt (Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Internist, Kieferorthopäde, Kieferchirurg) verordnet. Dieser stellt Ihnen ein Rezept für die logopädische Therapie aus.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem Beginn der logopädischen Behandlung nicht mehr als 28 Tage vergehen sollten, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verliert (Ausnahme bei privat Versicherten).
Die Kosten der logopädischen Therapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung geschieht mittels eines vom Arzt ausgestellten Rezeptes. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie pro Rezept 10 € und einen Eigenanteil von 10 % der jeweiligen Behandlungskosten entrichten. Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse zwecks Klärung der Kostenübernahme in Verbindung setzen.
Die Behandlung kann in Einzel- oder als Gruppentherapie durchgeführt werden. Die Therapie findet üblicherweise in der Praxis statt. Hausbesuche werden bei Bedarf vom Arzt verordnet. Meist findet die Behandlung ein- bis zweimal in der Woche statt. Die Behandlungszeit kann 30, 45 und 60 Minuten betragen und ist abhängig von der ärztlichen Verordnung.